ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1 ALLGEMEINES
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Alex Kuckuck und/oder dessen Assistenten / Mitarbeitern durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung.
5. Definitionen:
a. „Bilddaten“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
b. Werktage meint die Wochentage Montag bis Freitag.
c. Fotograf meint Alex Kuckuck und/oder ihre(n) Assistenten und/oder Mitarbeiter
6.Die Auftraggeber erkennen an, dass es sich bei den von den Fotografen gelieferten Bilddaten um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
7. Die Fotografen sind bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
8. Unter “Dauer” der fotografischen Begleitung genannte Stunden (z.B. Dauer: 7 Stunden) bedeuten immer zusammenhängende volle Zeitstunden, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich eine Sonderregelung zur Aufteilung der Stunden getroffen.
2. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT
1. Die Fotografen übertragen den Auftraggebern ein privates Nutzungsrecht an den Bilddaten. Die Auftraggeber werden berechtigt, die Bilddaten uneingeschränkt für private Zwecke zu nutzen. Der Weiterverkauf, die Veränderung/Nachbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der Bilddaten oder eine weitere Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedürfen der Zustimmung des Fotografen. Letzteres gilt nicht für die private Nutzung der Bilder in sozialen Netzwerken; die Auftraggeber dürfen die Fotos uneingeschränkt in sozialen Netzwerken hochladen, zeigen und verwenden und ggf. auch die entsprechenden Bildbearbeitungsfunktionen und Filter der sozialen Netzwerke (z.B. Instagram, Facebook) für die Fotos verwenden.
2. Die gemäß dieser Ziffer II 1. zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
3. Die Auftraggeber erhalten zur Nutzung ausschließlich optimierte Bilddaten hochauflösend im Format JPEG. Die standard Bildoptimierung umfasst nicht aufwändige Retusche (z.B. Verschlankung, starke Hautbearbeitung) und Bildmontagen. Die Fotoauswahl für die aufwändigeren Retuschen, die i.d.R. beim Bildmaterial des Brautpaarshootings Verwendung finden, treffen die Fotografen. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) kann nach Absprache mit dem Auftraggeber abgesprochen werden. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten durch die Fotografen nach der Übergabe der Fotos an die Auftraggeber ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch des Fotografen erfolgt demnach ohne Gewähr.
4. Die Fotografen dürfen ausgewählte Fotos im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Vor einer Verwendung werden die Fotografen die in Frage kommenden Fotos den Auftraggebern per E-Mail zukommen lassen und diesen Gelegenheit zur Zustimmung oder auch Ablehnung einzelner Fotos geben. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit Nennung der Vornamen der Auftraggeber, nie unter Nennung des vollständigen Namens. Auf Wunsch der Auftraggeber kann eine Veröffentlichung auch ohne Namensnennung erfolgen. Sollten die Auftraggeber gar keine Veröffentlichung der Fotos wünschen, so muss dies ausdrücklich im Fotovertrag festgehalten werden. Für den Verzicht auf die Veröffentlichungsrechte entstehen keine Kosten für den Auftraggeber.
5. Hochzeitsgäste und Familien der Auftraggeber werden von den Fotografen mit demselben privaten Nutzungsrecht wie die Auftraggeber selbst (in II 1.) versehen und dürfen die den Auftraggebern übersandten Bilddateien ebenfalls privat nutzen und z.B. auch in sozialen Netzwerken posten.
3. VERGÜTUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG
1. Für die Herstellung der Bilddaten wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Dies wird in einem Fotovertrag festgehalten. Über den Fotovertrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) des Fotografen werden vorab im Fotovertrag geregelt oder, falls sie am Hochzeitstag spontan fällig werden, nach der Hochzeit gesondert nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
2. Die Rechnungen der Fotografen sind innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Bilddaten, einschließlich gelieferter USB- Sticks oder anderer Datenträger, Eigentum der Fotografen. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. RÜCKTRITT
1. Die Auftraggeber haben das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag vereinbarten Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an die Fotografen unter der unten genannten Anschrift. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt.
a. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 12 Monate vor Buchungstermin:
10% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;
b. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 9 Monate vor Buchungstermin:
25% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;
c. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 6 Monate vor Buchungstermin:
50% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;
d. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 3 Monate vor Buchungstermin:
75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;
e. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 1 Monate oder kürzer vor Buchungstermin:
100% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
5. HAFTUNG
1. Für Schäden gleich welcher Art haftet die Fotografen für sich und derer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Für Schäden oder Verlust an digitalen Bilddaten haften die Fotografen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografen nicht zu vertreten haben (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) die Fotografen nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Die Fotografen verpflichtet sich in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern unverzüglich zurückzuerstatten.
4. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird dieser sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
5. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
6. DURCHFÜHRUNG DES FOTOAUFTRAGES VOR ORT
1. Bei Fotoreportagen ab 7 Stunden sind den Fotografen angemessene kurze Pausen und Verpflegung (z.B. Teilnahme am Hochzeitsessen) sowie die Versorgung mit alkoholfreien Getränken (bei Aufenthalt in einer Location, die dies anbietet) zu gewährleisten.
7. WIDERRUFSRECHT
1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Alex Kuckuck, Willy-Brandt-Allee 8, 79111 Freiburg, E-Mail-Adresse: info@wolke8.studio
2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen umgehend zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
8. DATENSCHUTZ UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografen verpflichten sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand ist Freiburg, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.
Sie sind dann nach Treue und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.